AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Veranstaltungen der DPSG Passau gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseveranstaltungen der Kirchl. Jugendbüros (KJB) und des Bischöflichen Jugendamtes (BJA).

Abweichungen von den AGBs:

Abweichend von oder zusätzlich zu den AGBs sind folgende Regelungen für die Veranstaltung „Gilwell Express – Kapitel neunzehnullnull“ der DPSG Passau getroffen:

  1. Abschluss des Reisevertrags
  • Die Anmeldung wird schriftlich durch Abgabe des Anmeldeformulars im Diözesanbüro der DPSG Passau oder elektronisch durch Einschicken einer digitalisierten Version des Anmeldeformulars an dpsg@bistum-passau.de vorgenommen und nicht „persönlich (telefonisch) oder elektronisch (online)“.
  • Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder für sich selbst oder im Falle minderjähriger Teilnehmer durch eine personensorgeberechtigte Person und nicht wie laut AGBs „durch den Anmelder für sich selbst als auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer“.
  • Der Vertrag wird mit dem Verstreichen des Stichtags (15.01.2017) endgültig wirksam und nicht erst, wenn der Reisepreis vollständig auf dem Konto des Reiseveranstalters gut geschrieben wurde.
  1. Leitungs- und Fürsorgepflicht
  • Zusatz: Die Aufsichtspflicht verbleibt für die gesamte Dauer der Reise bei der im Anmeldeformular eingetragenen Aufsichtsperson.
  • Zusatz: Der Reiseveranstalter erlaubt Teilnehmern ab dem achten Lebensjahr, sich in Kleingruppen für festgelegte Zeiträume, in begrenzten Gebieten ohne Aufsicht zu bewegen, falls dies mit der in der Anmeldung angegebenen aufsichtspflichtigen Person vereinbart wurde. Abweichungen von der genannten Altersgrenze sind im Vorhinein mit dem Veranstalter abzusprechen.
  1. Verwendung von Bild- und Videoaufnahmen
  • Dieser Paragraph ist komplett zu streichen und durch die im Anmeldeformular gegebene Regelung zu ersetzen.
  1. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
  • Hier keine Änderung, aber ein expliziter Hinweis auf das Wort „oder“ im ersten Absatz: In Rechnung gestellt werden bei Rücktritt nach Abmeldeschluss die bereits angefallenen Kosten, also z.B. Stornogebühren für Zugtickets o.Ä. Die Gebühren werden nicht nach Abmeldezeitpunkt gestaffelt, sondern es wird das in Rechnung gestellt, was tatsächlich ausgegeben wurde.
  1. Versicherungen
  • Zusätzlich bereitgestellt wird eine ebenfalls subsidiäre Krankenversicherung, eine ebenfalls subsidiäre Unfallversicherung und eine ebenfalls subsidiäre Straf-Rechtsschutz-Versicherung für Leitende.

Kapitel neunzehnnullnull